„Errichtung einer Pflege- und Wohneinrichtung für Senioren in Form eines Pflege- und Altenheimes, wo neben der Langzeitpflege in der Pflegeeinrichtung auch Kurzzeit- und Tagespflege angeboten werden kann.“
Da sich zu dem Antrag immer wieder Fragen ergeben, hier ein paar weitere Ausführungen aus Sicht der FW.
1. Die demografische Herausforderung und der Bedarf
Die Bevölkerung in Allendorf (Lumda) wird, wie überall in Deutschland, zunehmend älter. Dies führt zu einem wachsenden Bedarf an professionellen Pflege- und Betreuungsangeboten, die es unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglichen, so lange wie möglich in ihrem gewohnten sozialen Umfeld und nahe ihrer Familien zu bleiben.
Der FW-Antrag sieht daher die Errichtung einer Einrichtung vor, die folgende Kernbereiche abdecken soll:
- Langzeitpflege (stationär): Für Senioren mit hohem Pflegebedarf, der häuslich nicht mehr abgedeckt werden kann.
- Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege: Zur Entlastung pflegender Angehöriger, beispielsweise während deren Urlaub oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
- Betreutes Wohnen/Altenheim: Für weitgehend selbstständige, mobilere ältere Menschen, die von einem betreuten Umfeld und der Sicherheit eines Notrufsystems profitieren möchten.
- Tagespflege: Als zentrales Element zur Unterstützung der häuslichen Pflege.
2. Fokus auf die Tagespflege
Die Tagespflege nimmt eine Schlüsselrolle in diesem Konzept ein. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Senioren, den Tag in einer professionell betreuten Umgebung mit aktivierenden Beschäftigungsangeboten zu verbringen und abends in die vertrauten eigenen vier Wände zurückzukehren.
Vorteile der Tagespflege:
- Entlastung pflegender Angehöriger: Sie gewinnen Freiräume für Beruf, Erledigungen oder Erholung.
- Erhalt der Selbstständigkeit: Durch gezieltes Training und soziale Kontakte werden Fähigkeiten gefördert und demenziellen Tendenzen entgegengewirkt.
- Soziale Teilhabe: Die Tagespflege beugt Isolation vor und schafft neue Gemeinschaft.
3. Keine Konkurrenz, sondern Ergänzung des bestehenden Angebots
Es ist uns ein besonderes Anliegen zu betonen, dass die geplante Einrichtung ausdrücklich nicht in Konkurrenz zu dem in Allendorf seit Jahren erfolgreich tätigen Verein "Häusliche Alten- und Krankenpflege" treten soll.
Vielmehr ist die neue Einrichtung als eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung des bereits existierenden, hochwertigen Angebots zu verstehen:
- Der Verein leistet hervorragende Arbeit im Bereich der ambulanten häuslichen Versorgung, die in den meisten Fällen die gewünschte Betreuungsform darstellt.
- Die neue Einrichtung mit Langzeit- und Kurzzeitpflege sowie Tagespflege füllt Versorgungslücken für jene Situationen, in denen die ambulante Pflege an ihre Grenzen stößt (z. B. höherer Pflegegrad, 24-Stunden-Betreuungsbedarf oder eben die Nachfrage nach Tages- und Kurzzeitpflege).
Ziel ist ein integriertes Versorgungsnetzwerk, in dem die ambulante Pflege des Vereins und eine eventuell neu entstehende stationäre Einrichtung und die Tagespflege Hand in Hand arbeiten, um den Seniorinnen und Senioren in Allendorf stets die passende Betreuungsform zu gewährleisten.
Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle all denjenigen, welche sich im Bereich der Alten- und Krankenpflege sowie der Seniorenbetreuung engagieren, wie z. B.
- Alle Beschäftigten des Vereins "Häusliche Alten- und Krankenpflege" sowie alle anderen professionellen Pflegekräften für ihre herausfordernde, aber unendlich wertvolle Arbeit.
- Allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die durch ihren unermüdlichen Einsatz im Besuchsdienst, bei Fahrten oder in der Alltagsbegleitung eine unverzichtbare Stütze für unsere Gemeinschaft sind.
Ihr Engagement trägt maßgeblich dazu bei, dass Allendorf eine lebenswerte Heimat für alle Generationen bleibt.
4. Mögliche Trägerschaften
Auf dem freien Markt sind im Wesentlichen drei große Gruppen von Anbietern (Trägern) denkbar, die eine solche Pflege- und Wohneinrichtung inklusive Tagespflege errichten und betreiben könnten. Hierbei handelt es sich
- Caritative/Freigemeinnützige Träger (Freie Wohlfahrtspflege)
- Private (gewerbliche) Träger
- Öffentliche Träger (Kommunale Ebene)
Aus heutiger Sicht kommen für die Freien Wähler (FW) vordergründig die unter Pkt. 1 genannten Träger in Betracht, zu denen wir nachstehend nochmal kurz informieren.
Caritative/Freigemeinnützige Träger (Freie Wohlfahrtspflege)
Diese Träger sind nicht primär gewinnorientiert. Sie reinvestieren Überschüsse in ihre sozialen Projekte und Dienstleistungen. Sie sind oft bevorzugte Partner der Kommunen aufgrund des Subsidiaritätsprinzips im deutschen Sozialrecht.
- Bekannte Beispiele (in Deutschland sehr verbreitet):
- Diakonie: Das soziale Werk der evangelischen Kirchen.
- Caritas: Der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche.
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Paritätischer Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
- Landesverbände dieser Organisationen oder deren regionale Gliederungen (z.B. örtliche Kreisverbände, gGmbHs).
- Vorteile für die Kommune: Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, oft langjährige Erfahrung, Reinvestition von Gewinnen in die Versorgung.
- Hintergrund: Sie finanzieren sich über Entgelte der Pflegekassen und Bewohner, sowie ggf. staatliche Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge und Spenden. Sie betreiben in Deutschland den größten Anteil der stationären Pflegeheime (ca. 53% der Pflegeheime, Stand 2023).
Die Freien Wähler (FW) zeigen sich zu der vorgenannten Thematik offen , wenn im Rahmen der Stadtentwicklung noch weitere Möglichkeiten zur Pflege und Betreuung unserer Seniorinnen und Senioren in Erwägung gezogen werden, sofern diese realisierbar und finanziell machbar sind.